BARMER-Hilfsmittelreport 2022

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Datenanalyse liefert Hinweise
Grundlage für die Versorgung mit CGM-Geräten sei ein Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses aus dem Jahr 2016. Dieser sei seinerzeit mit Studien begründet worden, die bei Diabetes mellitus Typ 1 auf einen höheren Schutz vor gefährlichen Unterzuckerungen hindeuteten. Nun müsse überprüft werden, ob sich die Erwartungen bestätigten, so Straub. Für den BARMER-Report seien Daten der Jahre 2018 bis 2020 für jeweils 12.000 Versicherte verglichen worden, die ihren Blutzucker mit einem CGM-Gerät oder konventionell mit Blutzuckerteststreifen messen. Dabei habe sich kein wesentlicher Zusatznutzen der CGM-Systeme gezeigt. Straub: „Wir unterstützen moderne Methoden, brauchen aber zugleich aktuelle Bewertungen ihres realen Zusatznutzens. Basis dafür können Routinedaten der Krankenkassen sein, nötigenfalls untermauert durch weitere Studien. So gehen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte nicht von falschen Voraussetzungen aus.“
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