In den letzten Monaten teilten Betroffene der Verbraucherzentrale aber immer wieder mit, dass diese Leitentscheidung im Schlichtungsverfahren beim Sparkassenombudsmann nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Zudem lehnte die Sparkasse die Fortführung der Verträge trotz wirksamer Gerichtsentscheidung ab.
„Wir haben nun insgesamt sieben Verbraucher bei der Einreichung von Individualklagen beim Amtsgericht Zwickau unterstützt“, sagt Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. „Es ist erschreckend, wie durch die Sparkasse Zwickau trotz klarer Rechtsprechung mit den Kunden umgegangen wird. Aber die Verbraucherzentrale lässt die betroffenen Verbraucher nicht im Stich.“
Es kann nun zwei Jahre oder länger dauern, bis die Fälle rechtskräftig entschieden sind. Aber die Betroffenen haben Zeit. Schließlich wollen sie die finanziellen Vorteile des Vertrages für die versprochenen vollen 99 Jahre in Anspruch nehmen.
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