Betreuungsverfügung: Teilen Sie dem Gericht Ihre Wünsche mit
Dienstag, 01.12.2020, 17 bis 18 Uhr
Fehlt es an einer Vorsorgevollmacht oder ist diese unwirksam, entscheidet das Amtsgericht, wer die gesetzliche Vertretung einer Person übernimmt, die nicht entscheidungsfähig ist. In der Mehrheit sind dies nicht Familienangehörige, sondern außenstehende Dritte. Wer bestimmte Vorstellungen darüber hat, wer im Falle der Entscheidungsunfähigkeit gesetzlicher Vertreter sein soll, kann dies in einer Betreuungsverfügung regeln – ggf. auch ergänzend oder alternativ zu einer Vorsorgevollmacht.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters.
Digitale Vorsorge- und Nachlassregelung:
Was mit Ihren Daten geschieht, bestimmen Sie
Donnerstag, 03.12.2020, 17 bis 18 Uhr
Online-Accounts gehören zur Erbmasse. Das bedeutet, dass die Erben darüber entscheiden, ob die Accounts abgewickelt, gelöscht oder in einen Gedenkstatus versetzt werden. Wer möchte, dass das eine andere Person entscheidet, kann dies in seinem Testament oder in einer Ergänzung zur Vorsorgevollmacht regeln. Eine Übersicht über vorhandene Accounts und die dazugehörigen Passwörter erleichtert den Erben oder der beauftragten Person die Arbeit.
Der Vortrag richtet sich an Menschen jeglichen Alters, die über Online-Accounts verfügen und dafür eine Regelung treffen wollen.
Die Verbraucherzentrale Hessen bietet unabhängige und werbefreie Beratung für Verbraucher in allen Lebenslagen, von A wie Altersvorsorge bis Z wie Zahnzusatzversicherung. Unsere Kompetenz basiert auf der Erfahrung von jährlich ca. 100.000 Kontakten mit Verbrauchern in Hessen.
Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Große Friedberger Straße 13 – 17
60313 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 972010900
Telefax: +49 (69) 972010-40
http://www.verbraucherzentrale-hessen.de/