„Für die Bauwirtschaft ist vor allem das Teilinstrument 3 von Bedeutung. Dieses regelt Subventionen aus Drittstaaten bei EU-Vergabeverfahren“, so Babiel weiter. Die BAUINDUSTRIE setzt sich bereits seit über einem Jahrzehnt für faire Spielregeln beim internationalen Wettbewerb um öffentliche Bauaufträge innerhalb und außerhalb Europas ein. Deutsche und europäische Baufirmen haben in der vergangenen Dekade im internationalen Baugeschäft signifikante Marktanteile an die staatliche Konkurrenz aus China verloren, da diese in der Lage ist, bei internationalen Ausschreibungen systematisch unterhalb der eigenen Herstellungskosten anzubieten. Es war eine Frage der Zeit, bis solche Praktiken auch in Europa zu beobachten sind. Daher ist es richtig, dass die EU-Kommission – nicht zuletzt auf den anhaltenden Druck der BAUINDUSTRIE – einen Mechanismus vorschlägt, bei dem Bieter erhaltene Zuwendungen dem öffentlichen Auftraggeber melden müssen. Der öffentliche Auftraggeber und die zuständige Aufsichtsbehörde können dann prüfen, ob eine wettbewerbsverzerrende Subvention vorliegt und in diesem Fall den Bieter vom Vergabeverfahren ausschließen.
In jüngster Vergangenheit hat das Interesse chinesischer Staatsbaukonzerne an Bauprojekten in der Europäischen Union zugenommen. So hat ein chinesisches Staatsunternehmen im Jahr 2018 mit einem Dumpingpreis den Zuschlag für die aus EU-Geldern finanzierte Peljesac-Brücke in Kroatien erhalten. Sämtliche Beschwerden und Klagen wurden von den kroatischen Vergabestellen abgewiesen. Die EU-Kommission erklärte sich damals für nicht zuständig. Im April 2020 wurde bekannt, dass die Export-Import Bank Chinas für rund 2 Mrd. $ den Bau der ungarischen Trasse finanziert. Hier wurden die Bauarbeiten von einer im chinesischen Staatsbesitz befindlichen lokalen Projektgesellschaft an ein Konsortium aus chinesischen Staatsbaufirmen und einer ungarischen Firma vergeben. Auch in diesem Fall schritt die EU-Kommission nicht ein.
„In solchen Vergabekonstellationen haben europäische Bieter keine realistische Chance. Dieser Zustand ist nicht akzeptabel“, erklärte Babiel. „Das neue Weißbuch wird die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen bei öffentlichen Ausschreibungen nicht über Nacht beseitigen, aber es ist ein erster Schritt in die richtige Richtung, um bei EU-finanzierten Ausschreibungen innerhalb der EU und darüber hinaus faire und transparente Vergabeverfahren sicherzustellen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die ab 1. Juli die EU-Ratspräsidentschaft innehat, bei der Umsetzung des Kommissionsvorschlags eine führende Rolle zu übernehmen.“
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