Neben der steuerlichen Entlastung braucht das Gastgewerbe die Bildung eines Rettungs- und Entschädigungsfonds mit direkten Finanzhilfen, der für alle Betriebe zugänglich ist. „Es darf nicht sein, dass Bayerns Gastgeber nur mit einer hohen Verschuldung aus der Krise gehen, sollten sie sie überhaupt überstehen“, so Inselkammer, „andere Branchen haben in weitaus weniger dramatischen Situationen hohe staatliche Unterstützungsleistungen erhalten. Unsere Familienbetriebe haben nicht die Rücklagen und Möglichkeiten großer Konzerne, um aus eigener Kraft aus der Krise herauszufinden.“
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