Der Karneval beginnt in den Hochburgen am Donnerstag mit Weiberfastnacht. Wer an diesem Tag feiert und fremde Krawatten abschneidet, folgt nicht nur einem alten Brauch – sondern sieht sich unter Umständen auch Schadensersatzforderungen der Herren mit gekürzter Krawatte ausgesetzt. Also besser nachfragen, bevor die Schere zum Einsatz kommt, raten ARAG Experten. Sonst hat der kurze Schlips unter Umständen ein längeres zivilrechtliches Nachspiel.
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