Versorgung von Frauen mit Fehlgeburt verbessern

Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen übt deutliche Kritik an der aktuellen Versorgungslage von Frauen mit gestörter Frühschwangerschaft in Deutschland. Zu den Formen gestörter Frühschwangerschaft gehört auch die verhaltene Fehlgeburt, auch "missed abortion" genannt. Darunter ist ein vorzeitiges Ende der Schwangerschaft ohne sofortiges Abstoßen des Embryos zu verstehen*. Obwohl die aktuelle Leitlinie „Früher Schwangerschaftsverlust im 1. Trimenon“ ausdrücklich drei gleichwertige Therapieoptionen empfiehlt (Abwarten, medikamentöse Behandlung und chirurgischen Eingriff), wird nach wie vor überwiegend die operative Methode durchgeführt.

Ein zentrales Hindernis für die medikamentöse Therapie sieht die Ärztekammer bei den damit verbundenen hohen administrativen Aufwänden. Medikamente wie Mifepriston und Misoprostol, die laut Leitlinie die empfohlene Kombination für eine medikamentöse Ausstoßung darstellen, sind für diese Indikation nicht offiziell zugelassen, ihr Einsatz erfolgt daher off-label. Alternative Produkte sind nur über den Importweg aus dem Ausland erhältlich und nicht in der geeigneten Dosierung verfügbar. Hinzu kommt, dass das Medikament Mifepriston nur über einen Sondervertriebsweg erhältlich ist. Das heißt, es darf ausschließlich von bestimmten, vorher registrierten Ärztinnen bzw. Ärzten und Einrichtungen bezogen werden, was den Zugang zusätzlich einschränkt. Das bedeutet nicht nur erhöhten bürokratischen Aufwand, sondern auch, dass die Kosten für die Medikamente derzeit häufig von den betroffenen Patientinnen selbst getragen werden müssen.

„Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass Frauen in einer ohnehin hochbelastenden Situation wie einer Fehlgeburt keine echte Wahlfreiheit haben, weil eine leitliniengerechte Behandlung nicht in der Regelversorgung abgebildet werden kann,“ so der Präsident der Landesärztekammer, Dr. med. Edgar Pinkowski.

Die Delegierten fordern daher:
• eine flächendeckende Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit, um sicherzustellen, dass betroffene Frauen umfassend über alle drei Behandlungsoptionen informiert werden,
• die Aufnahme der medikamentösen Therapie und ärztliche Betreuung in die Regelversorgung

Die Landesärztekammer Hessen fordert insbesondere die Pharmaindustrie nachdrücklich auf, geeignet dosierte und in Deutschland regulär zugelassene Präparate für die medikamentöse Behandlung von Fehlgeburten bereitzustellen. Die bestehende Versorgungslücke durch Off-Label-Use und Importlösungen ist für ein hochentwickeltes Gesundheitssystem nicht akzeptabel, insbesondere nicht in einem sensiblen Bereich wie der Frühschwangerschaft. Die medikamentöse Therapie als niedrigschwellige, wirksame und für viele Frauen präferierte Option soll ohne rechtliche und wirtschaftliche Hürden angeboten werden können.
Die Landesärztekammer Hessen sieht dringenden politischen und gesundheitssystemischen Handlungsbedarf, um die Entscheidungsfreiheit und Versorgungsqualität für Frauen mit Fehlgeburt nachhaltig zu stärken.

* Eine Sonderform einer Fehlgeburt, die sogenannte verhaltene Fehlgeburt (auch Missed Abortion genannt) liegt vor, wenn der Embryo oder Fötus im frühen Schwangerschaftsverlauf im Mutterleib keine Lebenszeichen im Ultraschall zeigt, ohne dass es zu einer sofortigen Blutung oder Ausstoßung kommt. Die Schwangerschaftsanzeichen bleiben äußerlich zunächst bestehen. Oft bemerken Betroffene zunächst keine Symptome und die Diagnose wird erst bei einer Ultraschalluntersuchung gestellt.

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