Die Regel, wonach Reifen mit DOT bis einschließlich 2019 mit einer Freigabe durch den Reifenhersteller gefahren werden dürfen, läuft aus. Die Änderung betrifft vor allem Besitzer von Motorrädern mit Allgemeiner Betriebserlaubnis (ABE). „Von der Fahrzeuggenehmigung abweichende Reifen- und Profiltypen sind ab 1. Januar 2025 bei ABE-Fahrzeugen nicht mehr zulässig“, sagt Philip Puls von der TÜV SÜD Auto Service GmbH. „Motorradfahrer mit Reifen ab DOT 2020 kennen diese Regelungen, weil sie bereits seit 2019 für die neueren Reifen gelten.“
Für Philip Puls ist das Wegfallen der Übergangsregelung eine konsequente und technisch nachvollziehbare Regelung des Verordnungsgebers: „Vom Fahrzeughersteller freigegebene Reifen sind hinsichtlich der Verwendung auf einem bestimmten Motorradmodell umfangreich geprüft. Ein Schleifen der Reifen an der Kette oder an der Schwinge ist selbst bei extremer Belastung ausgeschlossen – das dient der Sicherheit.“
Eigentlich nicht so schwierig
Faustformel für Reifen mit DOT bis einschließlich 2019: Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Reifenherstellern verlieren ab Januar 2025 ihre Gültigkeit.
Für Besitzer von Motorrädern mit ABE: Andere als die eingetragenen Reifen- und Profiltypen und abweichende Reifendimensionen sind unzulässig – selbst wenn die Größe hinsichtlich Last- und Geschwindigkeitsindex innerhalb der Serienvorgaben bleibt. Das gilt auch für Krafträder mit Einzelbetriebserlaubnis.
Motorräder mit EU-Zulassung dürfen hingegen weiterhin auch auf Reifen abweichender Hersteller unterwegs sein, wenn die Reifen der eingetragenen Reifendimension entsprechen, Wichtig: Das Bike muss hinsichtlich der Bereiche, welche die Reifen beeinflussen, im Originalzustand sein.
Es gibt Alternativen
Wer dennoch einen anderen Reifen fahren möchte, für den gibt es zwei Möglichkeiten: die Einzelabnahme oder die Teile-Typgenehmigung durch den Fahrzeughersteller. Hinweis von Philip Puls: „Beides muss vor der Hauptuntersuchung (HU) erledigt sein. Denn mit nicht regelkonformen Reifen kann die HU nicht positiv abgeschlossen werden.“
Eventuell kompliziert
Ältere Motorräder vor 2003 sind meistens national typgenehmigt – weisen also eine ABE auf, in der die homologierten Reifenmarken und Dimensionen eingetragen sind. Seit Einführung der EU-Papiere (Zulassungsbescheinigung 1 und 2) ist es dagegen nicht mehr so leicht herauszubekommen, welche Reifen die richtigen sind. In den Papieren ist nur noch eine Größe vermerkt, die konkreten Reifentypen sind aber nicht mehr im Klartext aufgeführt. Motorradfahrer können sich in diesem Fall auf den Internetseiten der Motorradhersteller über die modellspezifischen Reifenfreigaben informieren.
An wen kann ich mich wenden
Auskunft zu den passenden Reifen geben auch die Sachverständigen von TÜV SÜD. Im nächstgelegenen TÜV SÜD Service-Center tuvsud.com/de können sich Biker vor der HU zudem über sämtliche Voraussetzungen informieren, damit die Prüfung erfolgreich verläuft.
Im Jahr 1866 als Dampfkesselrevisionsverein gegründet, ist TÜV SÜD heute ein weltweit tätiges Unternehmen. Mehr als 28.000 Mitarbeitende sorgen an über 1.000 Standorten in rund 50 Ländern für die Optimierung von Technik, Systemen und Know-how. Sie leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, technische Innovationen wie Industrie 4.0, autonomes Fahren oder Erneuerbare Energien sicher und zuverlässig zu machen. tuvsud.com/de
TÜV SÜD AG
Westendstraße 199
80686 München
Telefon: +49 (89) 5791-0
Telefax: +49 (89) 5791-1551
http://www.tuvsud.com/de
Unternehmenskommunikation MOBILITÄT
Telefon: +49 (89) 579116-67
Fax: +49 (89) 579122-69
E-Mail: vincenzo.luca@tuev-sued.de