Bereits im Januar wurde der Öffentlichkeit vom DIN-Normenausschuss Feuerwehrwesen (FNFW) der Entwurf zur DIN 14024-2 „Digitale BOS-Objektfunkanlagen – Teil 2: Anforderungen an die Fachfirma und Fachkräfte“ vorgelegt. Nach Ablauf der Fristen für eine öffentliche Prüfung und Stellungnahmen erfolgte nun die formale Veröffentlichung der gültigen Norm DIN 14024-2:2024-12 mit Ausgabedatum Dezember 2024. Damit besteht für Fachfirmen und verantwortliche Personen nun abschließende Rechtssicherheit hinsichtlich der nachzuweisenden Qualifikation im Umgang mit BOS-Objektfunkanlagen. Konkret befasst sich die Norm mit allen Schritten, von der Konzeptionierung über die Planung, die Projektierung, Montage und Inbetriebsetzung bis hin zur Überprüfung, Abnahme und dem Betrieb einer BOS-Objektfunkanlage und darüber hinaus mit der langfristig erforderlichen Instandhaltung.
Wie bereits berichtet, ergänzt die neue Norm die Anforderungen für „Dienstleistungen für Brandsicherheitsanlagen und Sicherheitsanlagen“ aus DIN EN 16763 und befasst sich im Kern vor allen Dingen mit Vorgaben zu geeigneten Qualitätsmanagementsystemen nach DIN EN ISO 9001:2015-11, 7.5.
Auch mit Übergang vom Norm-Entwurf zur finalen Norm besteht weiterhin für Fachkräfte eine Nachweispflicht der geforderten Fachkenntnis für die Arbeit an BOS-Objektfunkanlagen. Als Beleg dienen dabei unter anderem Schulungsnachweise, wie Sie auch UDS Beratung Teilnehmenden an relevanten Seminaren zu Brandmeldeanlagen nach DIN 14675 und DIN EN 16763 zur Verfügung stellt. Darüber hinaus begleitet UDS Beratung Fachbetriebe weiterhin bei der Zertifizierung nach ISO 9001.
Schulungen zu BOS-Objektfunkanlagen mit den Schwerpunkten: „Grundlagen, DIN 14024, Anzeigeverfahren, Messungen und Überprüfung“ sind verfügbar unter www.uds-beratung.de -> Schulungen.
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