EU-Entwaldungsverordnung: ohne Präzisierung keine Umsetzung möglich

Am 29. Juni 2023 ist die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) in Kraft getreten. Ab dem 30. Dezember 2024 schreibt das Regelwerk Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit jeglichen Produkten vor, die mit einer potenziellen Entwaldung verbunden sein könnten. Zunächst gilt es für Nicht-KMU und mittlere Unternehmen den Nachweis zu erbringen, dass ihre Produkte nicht betroffen sind. Ab 30.06.2025 gilt dies auch für KMU. Wird dieser Nachweis nicht erbracht bzw. werden Sorgfaltspflichten verletzt, drohen Sanktionen in Form von Geldstrafen, ein aus dem Verkehr nehmen der Produkte und damit Reputationsschäden und Lieferkettenunterbrechungen.

Für die rechtssichere Umsetzung fehlen aber weniger als vier Monate vorher die angekündigten Dokumente der EU-Kommission, die eine Präzisierung von Rechtsbegriffen, die Klärung offener Fragen sowie Umsetzungshilfen beinhalten sollten. So ist bspw. die Auslegung des Begriffs „Verwendung im Unternehmen“ (Art. 2 Nr. 19 EUDR) umstritten. Wenn die Auslegung auch die reine Verwendung von Erzeugnissen beinhaltet, ist der Anwendungsbereich sehr umfassend. Im Zweifel ist im Einzelfall zu prüfen, ob das Unternehmen als Inverkehrbringer oder Händler eines Produkts gilt. Für die Textil- und Bekleidungsindustrie könnte daher der Einsatz von Leder, Kautschuk (Gummibänder oder Fingerhandschuhe), Verpackungsmitteln aus Holz und Etiketten betroffen sein. Aber auch verwendete Ladenbauelemente, Kleiderbügel sowie Büro- und Werbematerialien aus Papier fallen unter die EUDR. Die Klärung des Geltungsbereichs ist daher u.a. von elementarer Bedeutung.

Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil ist es in der Kürze der Zeit für Unternehmen nicht möglich, sich auf die Umsetzung der EUDR vorzubereiten, um den Nachweis rechtssicher erbringen zu können. „Wir sehen dringenden Handlungsbedarf für die EU-Kommission – der Anwendungsstart muss verschoben und die für die Umsetzung erforderlichen Informationen in Kürze bereitgestellt werden“, erklärt Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner. Die Forderung nach einer Verschiebung des Anwendungsstarts hatte zuletzt auch Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, im Namen der Bundesregierung an die EU-Kommission gerichtet. Schon jetzt ist die Zeit bis Ende des Jahres ohne die Klärung der wesentlichen Fragen zu knapp, um eine rechtssichere Umsetzung in den Betrieben zu ermöglichen.

  1. Für die rechtssichere Umsetzung fehlen aber weniger als vier Monate vorher die angekündigten Dokumente der EU-Kommission, die eine Präzisierung von Rechtsbegriffen, die Klärung offener Fragen sowie Umsetzungshilfen beinhalten sollten. 
  2. Aus Perspektive des Wirtschafts- und Arbeitgeberverbands Südwesttextil ist es in der Kürze der Zeit für Unternehmen nicht möglich, sich auf die Umsetzung der EUDR vorzubereiten, um den Nachweis rechtssicher erbringen zu können.
  3. Die Forderung nach einer Verschiebung des Anwendungsstarts der EU-Entwaldungsverordnung hatte zuletzt auch Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, im Namen der Bundesregierung an die EU-Kommission gerichtet. 

 

Über den Südwesttextil e.V.

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Südwesttextil vertritt die Interessen der Branche in Baden-Württemberg. Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband ist eine Gemeinschaft von rund 220 Unternehmen mit 7 Mrd. Euro Umsatz und 24.000 Beschäftigten.

Viele sind wichtige Zulieferer für die Autoindustrie, Luft- und Raumfahrt und Medizin oder machen mit attraktiver Mode und hochwertigen Heimtextilien den Alltag schöner und komfortabler.

Südwesttextil ist Berater für seine Mitglieder, Netzwerker in Politik und Wirtschaft, Sozialpartner in der Tarifpolitik, Förderer der Textilforschung und des Engagements für soziale und ökologische Standards.Textil aus Baden-Württemberg ist der Stoff, aus dem die Zukunft ist.

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