mh2-experts warnen vor Nachlässigkeit beim EU-Lieferkettengesetz

Auch wenn das EU-Lieferkettengesetz nun doch in etwas abgeschwächter Form eingeführt werden soll, sollten dennoch auch kleine und mittlere Unternehmen auf der Hut sein. Zum einen bleibt das Thema sehr sicher auf der europäischen Agenda, zum anderen haben Bedenken gegen zu viel neue Bürokratie und Haftungsrisiken auch in der Vergangenheit meist nicht dazu geführt, dass regulatorische Vorgaben unterlassen wurden. „Es wird in der Lieferkette auch die kleineren Unternehmen treffen“, so Mathias Hess. Je nach Mehrheiten im neuen EU-Parlament könnten sogar Verschärfungen drohen. So oder so werden die Ziele, die mit dem EU-Lieferkettengesetz verbunden sind, im politischen Diskurs bleiben und letztlich in weitere Regeln und Auflagen gegossen werden. Schon das bereits gültige deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) fordert Unternehmen viel ab.

„Auch wenn der ganz große Kelch an den Unternehmen zunächst vorübergegangen zu sein scheint, sollten diese nicht in den Entspannungsmodus schalten“, warnt Mathias Hess, CEO der mh2-experts und Experte für IT-Management sowie die Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes in kleinen und mittleren Unternehmen. Vielmehr müsse man einfache technische Lösungen suchen, um die eigenen Lieferketten systematisch zu organisieren, Sozial- und Umweltstandards einzuhalten und die komplexen Dokumentationspflichten zu meistern.

„Die Aufgabe der Unternehmen wird nun sein, die Anforderungen möglichst effektiv, preiswert und einfach, zugleich aber rechtssicher und in aller Verantwortung zu erfüllen. Notwendig ist dazu die ideale Kombination aus IT-Know-how, Einkauf, Projektmanagement und strategisch-systemischer Umsetzungskompetenz. Dabei stehen maximale Kosteneffizienz und Einfachheit in der Anwendung von Software genauso im Fokus wie die Erfüllung rechtlicher und höchster sicherheitstechnischer Standards“, so Mathias Hess.

Gesucht werden müsse eine maximal effektive Umsetzung der einzelnen Anforderungen – von der Risikobewertung über die Einrichtung einer barrierefreien und mehrsprachigen Beschwerdestelle bis hin zur kompletten Dokumentation und zum jährlichen Berichtswesen inklusive eines permanenten Monitorings. „Das Ziel der Unternehmen muss sein, eine möglichst einfache, kostengünstige und zugleich sichere Lösung zu implementieren sowie die Prozesse, die sich aus dem LkSG und europäischen Regularien ergeben, weitestgehend zu automatisieren. Viele Unternehmen werden diese Aufgabe outsourcen müssen. Zu komplex sind die Anforderungen und zu klein in den meisten Unternehmen, wenn überhaupt vorhanden, die Abteilungen für IT, Recht, Compliance oder Nachhaltigkeit.“

Neben all den Beauftragten und Verantwortlichen, die ein Unternehmen schon heute benötigt, nun auch noch einen Menschenrechtsbeauftragten zu ernennen, der im Zweifel die Verantwortung für verzweigte Lieferketten schultern kann, werde ebenso keine einfache Aufgabe. Die Lösung liege in Software und externen Partnern, die sich als LkSG-Servicestelle verstehen. Die Anforderungen des LkSG und folgender Regularien könnten nur softwarebasiert, automatisiert und standardisiert erfolgreich umgesetzt werden. „Nur so können KMU das überhaupt bewältigen und nur so kann auch die gebotene Transparenz gewährleistet sowie unternehmerische Verantwortung tatsächlich wahrgenommen werden“, ist sich Mathias Hess von den mh2-experts sicher.

„Das Thema Lieferketten ist letztlich ein IT-Thema. Es geht um Daten und um Informationen, deren Bewertung und Dokumentation sowie um eine Risikobewertung“, so Hess. Das Thema müsse technisch gelöst werden.

„Software und Service sollten und werden miteinander verschmelzen. Gute Tools umfassen bereits heute ein Risikomanagement (Durchführung der Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen initiieren, verfolgen und abschließen), ein Beschwerdemanagement (Aufnahme, Bearbeitung, Tracken und Abschließen von Beschwerden) sowie ein Reporting (Erstellung BAFA-Report und den Report für die Geschäftsführung). Manch ein Unternehmen, das primär auf technische Lösungen und die Software spezialisiert ist, wird auch die Rolle des Menschenrechtsbeauftragten übernehmen und dessen Tätigkeit in der Software dokumentieren“, weiß Hess aus seiner mh2-experts-Praxis.

Weitere Informationen gibt es unter www.mh2-experts.com.

Über mh2-experts

mh2-experts versteht sich als Service-Center und Komplett-Dienstleister rund um das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Schwerpunkt der mh2-experts ist die effektive und effiziente Umsetzung der Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) für kleine und mittelständische Unternehmen – von der Risikobewertung und der Maßnahmeninitiierung und Nachverfolgung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle bis hin zur kompletten Dokumentation und zum jährlichen Berichtswesen inklusive eines permanenten Monitorings. Auch die Funktion des Menschenrechtsbeauftragten kann durch mh2-experts übernommen werden. Das Ziel ist, für die betroffenen Unternehmen eine möglichst einfache, kostengünstige, schlanke, rechtssichere und zugleich IT-sicherheitstechnisch ideale Lösung in Bezug auf das LkSG anzubieten sowie die Prozesse, die sich aus dem LkSG ergeben, weitestgehend zu automatisieren. mh2-experts bringt dafür ist die ideale Kombination aus IT-Know-how, Einkaufserfahrung, Projektmanagement und strategisch-systemischer Umsetzungskompetenz mit.

Weitere Informationen unter www.mh2-experts.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

mh2-experts
Gewerbepark Lindach A 12
84489 Burghausen
Telefon: +49 (157) 88065005
http://mh2-experts.com/

Ansprechpartner:
Mathias Hess
mh2-experts
Telefon: +49 (157) 88065005
E-Mail: info@mh2-experts.com
Falk Al-Omary
Al-Omary Medien-Management & Consulting (MMC) Group
Telefon: +49 (171) 2023223
E-Mail: post@al-omary.de.
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel