Während andere Krankenkassen sehr wohl ausreichend Mittel für die Versorgung ihrer Versicherten bereitstellen, sah sich die AOK Bayern dazu nicht in der Lage. Die Verhandlungen zwischen der KZVB und der AOK Bayern wurden abgebrochen. Gestern musste ein Landesschiedsamt über die Höhe der zahnärztlichen Vergütung entscheiden. Punktwert- und Budgeterhöhungen sind durch das von Karl Lauterbach verfasste GKV-Finanzstabilisierungsgesetz auf 2,7 Prozent begrenzt. Das reicht jedoch nicht einmal annähernd für den Inflationsausgleich. Verschärfend kommt hinzu, dass 2023 deutlich mehr Parodontitisbehandlungen durchgeführt wurden als in den Vorjahren – auch bei den Versicherten der AOK Bayern. Auf die bayerischen Vertragszahnärzte kommen nun Rückforderungen in zweistelliger Millionenhöhe zu.
Dr. Rüdiger Schott, Vorsitzender des Vorstands der KZVB:
„Der 4. Dezember war ein schwarzer Tag für die Patienten. Wenn die größte in Bayern tätige Krankenkasse die Behandlungen ihrer Versicherten nicht vollständig finanzieren will, wird das nicht ohne Folgen bleiben. Für begrenzte Mittel kann es nur begrenzte Leistungen geben. Die AOK Bayern sollte sich ein Beispiel an den Ersatzkassen und den Betriebskrankenkassen nehmen, die alle notwendigen Leistungen mit den vereinbarten Punktwerten vergüten.“
Dr. Marion Teichmann, stv. Vorsitzende des Vorstands der KZVB:
„Die Millionen-Rückzahlungen bei der AOK Bayern sind für viele Praxen existenzgefährdend. Gerade im ländlichen Raum hat diese Krankenkasse einen sehr hohen Marktanteil. Einige Praxen behandeln bis zu 80 Prozent AOK-Versicherte. Deren Behandlung könnte nun in vielen Fällen nicht mehr wirtschaftlich sein. Die Versorgungslandschaft wird sich deshalb weiter ausdünnen. Schon jetzt finden viele Alterspraxen keinen Nachfolger mehr. Für die Patienten bedeutet das: Lange Wartezeiten und weite Wege für einen Zahnarzttermin.“
Dr. Jens Kober, Mitglied des Vorstands der KZVB:
„Die AOK Bayern entzieht sich ihrer Verantwortung für die Sicherstellung der flächendeckenden, zahnmedizinischen Versorgung. Es droht nun eine echte Zwei-Klassen-Medizin. Die Patienten in den Großstädten werden leichter einen Zahnarzttermin bekommen. Auf dem Land aber gehen versorgungstechnisch nach und nach die Lichter aus. Die Verweigerungshaltung dieser Krankenkasse ist ein fatales Signal an unseren zahnärztlichen Nachwuchs. Niemand wird sich für die Gründung oder Übernahme einer Praxis entscheiden, wenn die erbrachten Leistungen nicht in vollem Umfang vergütet werden.“
Die KZVB ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglieder sind die rund 10.000 bayerischen Vertragszahnärzte, also die Zahnärzte, die berechtigt sind, Leistungen über die gesetzliche Krankenversicherung abzurechnen. Die KZVB stellt die flächendeckende zahnmedizinische Versorgung für die mehr als zehn Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Bayern sicher, organisiert den zahnärztlichen Notdienst und rechnet die zahnärztlichen Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen ab.
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