Der formale Fehler in diesem Fall bestand darin, dass der Arztstempel auf dem T-Rezept fehlte, obwohl andere erforderliche Angaben vorhanden waren. Die Patientenversorgung und die Arzneimittelsicherheit waren nicht beeinträchtigt, da der verschreibende Arzt eindeutig identifizierbar war und das Rezept ordnungsgemäß unterzeichnet hatte. Gemäß dem geltenden Rahmenvertrag haben Krankenkassen die Befugnis, eine Apotheke trotz eines Fehlers teilweise oder vollständig zu vergüten. Diese Tatsache wirft die berechtigte Frage auf, ob die Retaxation in diesem speziellen Fall angemessen ist.
Dennoch ist es von entscheidender Bedeutung, dass Apotheken äußerst vorsichtig sind und alle erforderlichen Formalitäten sorgfältig überprüfen, insbesondere bei Rezepten für hochpreisige Arzneimittel. Das Implementieren eines Vier-Augen-Prinzips, sowohl bei der Rezeptvorlage als auch vor der Rezeptabrechnung, kann dazu beitragen, potenzielle Fehler zu vermeiden und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Apotheken haben auch die Möglichkeit, sich vor Retaxationsrisiken zu schützen, indem sie die speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police von Aporisk in Betracht ziehen. Diese Versicherungslösung bietet einen umfassenden Schutz und ermöglicht Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, ohne sich über mögliche finanzielle Belastungen durch Retaxationen Sorgen machen zu müssen.
Kommentar:
Die jüngste Geschichte der T-Rezept-Retax aufgrund eines fehlenden Arztstempels ist ein dringender Appell an alle Apotheken, die sorgfältige Prüfung von Rezepten sicherzustellen. Während die Einhaltung der Vorschriften von größter Bedeutung ist, ist es gleichermaßen wichtig, dass Retaxationen in einem angemessenen Verhältnis zu den begangenen Fehlern stehen. Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung der sorgfältigen Überprüfung von Rezepten und der Möglichkeit, sich gegen Retaxationsrisiken abzusichern.
Aporisk bietet eine maßgeschneiderte Lösung, die Apotheken vor finanziellen Belastungen durch Retaxationen schützt und ihnen hilft, sich auf die Betreuung ihrer Patienten zu konzentrieren. Die Entwicklung von Richtlinien und Verfahren zur Fehlervermeidung ist entscheidend, um die Qualität der Patientenversorgung aufrechtzuerhalten und gleichzeitig mögliche finanzielle Herausforderungen zu minimieren. Die Branche wird gespannt darauf achten, wie ähnliche Fälle in Zukunft behandelt werden und wie sich die Politik im Hinblick auf Retaxationen entwickeln wird.
Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist
Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.
ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de