Achtung, „Schicht“-Arbeit

Das klingt natürlich verlockend, was da in manchen Anzeigen oder per Werbeprospekt im Briefkasten versprochen wird: Das alte Dach wird mit einer Beschichtung wieder wie neu. Schön wär’s.

Zwar käme niemand ernsthaft auf die Idee, ein altes Auto würde durch eine Lackierung wieder zum Neuwagen. Doch beim Dach scheint alles anders zu sein.

In der Werbung der Dachbeschichter werden in Hochglanzfotos noch hochglänzendere Ergebnisse von Beschichtungen präsentiert. Doch Dach-Experten wie Mario Kunzendorf, Landesinnungsmeister des Bayerischen Dachdeckerhandwerks, warnen vor übertriebenen Hoffnungen: „Eine Dachlackierung kann keine Neueindeckung ersetzen.“ Kunzendorf weiß, dass nicht selten schon bei der Vorbereitung zur Dachbeschichtung Schäden entstehen.

„Wenn Unqualifizierte ein Dach zur Hochdruckreinigung betreten, können schon dadurch ernsthafte Schäden an der Eindeckung herbeigeführt werden.“ Auch die Dachreinigung und anschließende Beschichtung ist allenfalls meist eine „optische Korrektur“, denn die überdeckten Bereiche werden weder gereinigt noch beschichtet. Überdeckungen entstehen praktisch bei jeder Dacheindeckung mit Ziegeln und Dachsteinen durch die Überlappung der einzelnen Elemente.

Ist die Beschichtung dann als alles überdeckende „Haut“ aufgebracht, kann schon der nächste heftige Windstoß die ersten Haarrisse entstehen lassen. Die Elemente der Eindeckung bewegen sich untereinander bei Windsog. In diese feinen Risse kann Feuchtigkeit eindringen, die beim ersten Frost gefriert und die Risse weiter vergrößert. Dahin ist dann oft die teuer bezahlte „Dach-Lackierung“.

„Die einzig sinnvolle Farbgebung bei Ziegeldächern ist die Engobe oder glänzende Edelengobe, die direkt bei der Herstellung eingebrannt wird“, weiß Kunzendorf. Und er warnt besonders vor der Bearbeitung asbesthaltiger Eindeckungen oder Wandbekleidungen. Eine solche nachträgliche Bearbeitung ist nämlich gesetzlich verboten.

Aber nicht nur Dachbeschichtungen sind mit großer Skepsis zu betrachten. Auch bei Haustürangeboten für vermeintliche Dach-Überprüfungen oder Sanierungen ist größte Vorsicht geboten. Hier sind nicht selten dubiose mobile Handwerkerkolonnen am Werk, die schlechte Leistungen zu überhöhten Preisen anbieten. Auch die Reinigung von Solarmodulen wird derzeit verstärkt angepriesen. Auch hier kann es durch fachlich unqualifizierte Betriebe zu Schäden an der Solaranlage kommen – besonders wenn zum Zweck der Reinigung das Dach oder gar die Module betreten werden.

„Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte stets Vergleichsangebote einholen, sich nicht zur Unterschrift an der Haustüre drängen lassen und im Zweifel bei der regionalen Dachdecker-Innung einen Rat einholen.“ Dort gibt es auch die Adressen qualifizierter Dachdeckerbetriebe – ebenso wie online unter www.dachdecker.bayern

Über Bayerisches Dachdeckerhandwerk Landesinnungsverband

Das Bayerische Dachdeckerhandwerk – Landesinnungsverband – vertritt als berufsständische Organisation rund 450 Dachdecker-Fachbetriebe in den elf angeschlossenen Dachdecker-Innungen in Bayern. Sitz des Verbandes ist in München.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerisches Dachdeckerhandwerk Landesinnungsverband
Ehrenbreitsteiner Straße 5
80993 München
Telefon: +49 (89) 143409-0
Telefax: +49 (89) 143409-19
http://www.dachdecker.bayern

Ansprechpartner:
Harald Friedrich
HF.Redaktion Harald Friedrich
E-Mail: hf.redaktion@t-online.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel