Neue Inklusionsvereinbarung an der Hochschule tritt zum 1. März 2025 in Kraft

Zum 1. März 2025 setzt die Hochschule Worms einen bedeutenden Meilenstein in ihrer Inklusionsarbeit: Die bisherige Integrationsvereinbarung aus dem Jahr 2004 wird durch eine modernisierte und zukunftsorientierte Inklusionsvereinbarung ersetzt. Damit wird die Regelung an aktuelle gesetzliche Vorgaben sowie die Bedürfnisse der Hochschulangehörigen angepasst.

Ein starkes Zeichen für Chancengleichheit und Teilhabe

Die neue Inklusionsvereinbarung orientiert sich an § 166 SGB IX und wurde von der Präsidentin der Hochschule, Professor Alexandra Nonnenmacher, der Vorsitzenden des Personalrates, Anni Helmi, sowie der Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, Susan Jung, unterzeichnet. Sie wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidium, den Fachbereichen und unter Beteiligung der schwerbehinderten Beschäftigten erarbeitet.

Mit dieser Vereinbarung setzt die Hochschule ein klares Zeichen für Chancengleichheit, Teilhabe und Barrierefreiheit. Ziel ist es, ein inklusives Arbeitsumfeld zu schaffen, das allen Beschäftigten – unabhängig von individuellen Einschränkungen – die Möglichkeit gibt, ihr volles Potenzial zu entfalten. Geplante Maßnahmen umfassen unter anderem angepasste Arbeitsbedingungen, barrierefreie Zugänge sowie individuelle Unterstützungsangebote wie Schulungen.

Die Umsetzung der Inklusionsvereinbarung wird kontinuierlich begleitet und regelmäßig evaluiert, um nachhaltige Verbesserungen zu gewährleisten.

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