EuGH-Urteil zu Kundenanlagen: Onsite-PPAs im Gewerbe werden bleiben

Das EuGH-Urteil vom November 2024 ist kein Verbot von Mieterstromprojekten und Onsite-PPAs. Es wirft jedoch drängende Fragen zur zukünftigen Regulierung von Mieterstromprojekten und Onsite-PPAs in Deutschland auf. Erste Projekte werden bereits von Netzbetreibern auf Eis gelegt oder nur unter Vorbehalt genehmigt. Matthias Karger, CEO von node.energy, sieht die Zukunft von lokalen Grünstromlieferungen in Deutschland vor allem bei Gewerbeimmobilien dennoch positiv, erkennt aber Handlungsbedarf bei den Netzbetreibern.

Seit dem EuGH-Urteil vom 28. November 2024 herrscht bei vielen Marktakteuren Unsicherheit über die rechtssichere Umsetzung von Mieterstrom und Onsite-PPAs. Bisher fallen Mieterstromprojekte und Onsite-PPAs im deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter den Begriff der „Kundenanlage“. Diese fungiert als privates Netz, über das z. B. Mieter aus einer PV-Dachanlage im gleichen Gebäude Strom beziehen. Der bisherige Rechtsbegriff der „Kundenanlage" im EnWG ist nach dem EuGH-Urteil nicht mit EU-Recht vereinbar. Deshalb ist nun der deutsche Gesetzgeber gefordert, um wieder einen klaren Rahmen für solche Projekte zu schaffen.

Matthias Karger, Geschäftsführer von node.energy, kommentiert: "Das EuGH-Urteil jagt einen seit vielen Jahren im deutschen Energierecht etablierten Rechtsrahmen über die Kippe. Und droht dabei klassische Mieterstromprojekte mit in den Abgrund zu reißen.“ Konsequenzen sieht er vor allem für Projekte in der Wohnungswirtschaft, wo oftmals der Verbrauch mehrerer Wohnungen gebündelt versorgt werden soll. Im Urteil des EuGH geht es konkret um eine Wohnanlage mit 256 Einheiten, welche die ENGIE Deutschland GmbH über eine Kundenanlage versorgen wollte. Problematisch erscheint hierbei vor allem, dass die vormals von jedem einzelnen Kunden bezahlten Netzentgelte durch die Bündelung in Summe deutlich geringer ausfallen würden. Die netzentgeltfreie Lieferung von vor Ort erzeugtem PV-Strom durch private Leitungen erscheint dabei weniger kritisch.

Nach Ansicht von node.energy ist die Zukunft von Onsite-PPAs gerade bei Gewerbeimmobilien jedoch kaum in Gefahr. Denn in bei Gewerbeimmobilien gängigen Modellen wie der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung (GGV) bezieht weiterhin jeder Verbraucher seinen Netzstrom einzeln und entrichtet auch die dafür anfallenden Netzentgelte. Ein Modell, das inzwischen auch in der Wohnungswirtschaft Einzug hält und besser mit EU-Recht und der europaweit angestrebten Förderung von lokal erzeugtem Grünstrom harmoniert.   

Karger betont: „Das setzt jedoch die über 800 Netzbetreiber in Deutschland unter Zugzwang.“ Seit Mai 2024 ist die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung rechtlich klar geregelt. Doch auch knapp ein Jahr später tun sich viele Netzbetreiber weiterhin sehr schwer damit die dafür erforderlichen Messkonzepte abzubilden. Dadurch verzögern sich Projekte und es entstehen vermeidbare Kosten. „Hausaufgaben sind deshalb nicht nur vom Gesetzgeber zu erledigen. Auch die Netzbetreiber sind gefordert, endlich eine einheitliche und effiziente Umsetzung von Projekten nach dem Konzept der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zu ermöglichen.“, so Karger, der zugleich versichert: "Wir als node.energy werden uns weiterhin aktiv dafür einsetzen, dass zeitnah transparente und praktikable Regelungen zur Realisierung von Onsite-PPAs geschaffen werden."

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