Tarifverhandlungen für Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern

Der Marburger Bund hatte im Dezember vergangenen Jahres angekündigt, die kommunalen Krankenhäuser ab dem 15. Januar bestreiken zu wollen. Gleichwohl hatten sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und der Marburger Bund am 7. und 8. Januar zu neuerlichen Gesprächen in Berlin getroffen. Obwohl auch diesmal keine Einigung erzielt werden konnte, scheint der Marburger Bund von seiner Totalblockade abzurücken.

Seit unserer letzten Verhandlungsrunde sind einige gesetzliche Regelungen für die kommunalen Kliniken konkretisiert worden, sodass wir nun präziser kalkulieren können, welche finanziellen Belastungen einer Tarifeinigung für die kommunalen Krankenhäuser verkraftbar wäre. Auf dieser Grundlage haben wir noch einmal die finanziellen Rahmenbedingungen dieser Tarifverhandlungen geprüft“, erläutert Dirk Köcher, Verhandlungsführer auf Seiten der VKA, die Hintergründe der erst vor wenigen Tagen vereinbarten Verhandlungsrunde. „Wir waren mit der großen Zuversicht in die Gespräche gestartet, auf dieser Grundlage noch vor dem 15. Januar eine Tarifeinigung erzielen zu können, obwohl auch vor dem neuen gesetzlichen Finanzierungsrahmen klar war, dass das vom Marburger Bund geforderte Plus von rund 20 Prozent nicht ansatzweise realisierbar ist.

In den Verhandlungen wurden neben denkbaren Entgelterhöhungen auch weitere Themen des Tarifkonflikts diskutiert und Einigungskorridore skizziert. Eine Einigung ist gleichwohl noch nicht gelungen. „Unser Eindruck ist, dass auch von Seiten der Ärztegewerkschaft nun endlich Bewegung in die Verhandlungen kommt“, fasst Köcher seine Eindrücke aus der neuerlichen Gesprächsrunde zusammen. „Am Ende ist auch dem Marburger Bund klar, dass bei einem Streik alle Seiten nur verlieren können. Die Hauptleidtragenden einer solchen Arbeitskampfmaßnahme sind und bleiben die Patientinnen und Patienten, wenn Operationen verschoben und Behandlungstermine vertagt werden müssen.“

Die VKA ist bereit, konstruktive Gespräche auch kurzfristig fortzusetzen, so der VKA-Verhandlungsführer.

Über Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) ist der Spitzenverband der kommunalen Arbeitgeberverbände in Deutschland. Sie regelt die Arbeitsbedingungen für die kommunalen Beschäftigten und schließt Tarifverträge mit den zuständigen Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes. Die VKA vertritt fast 10.000 kommunale Arbeitgeber in Deutschland mit rund 2,6 Millionen Beschäftigten.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)
Leipziger Straße 51
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 2096994-50
Telefax: +49 (30) 2096994-99
http://www.vka.de

Ansprechpartner:
Matthias Rebbert
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2096994-62
Fax: +49 (30) 2096994-99
E-Mail: matthias.rebbert@vka.de
Ulrike Heine
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (30) 2096994-61
E-Mail: ulrike.heine@vka.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel