Faktencheck Verhütung

Neun von zehn  jungen Deutschen zwischen 16 und 25 Jahren verhüten und zwei Drittel aller Jugendlichen benutzen Kondome oder die Pille. Das Verhütungsverhalten der Jugend ist also fast vorbildlich. Ob die Deutschen auch bei der Treue so vorbildlich sind und welches die Gründe fürs Fremdgehen sind, haben die ARAG Experten anlässlich des Weltorgasmustages am 21. Dezember untersucht.

Verhütung in Zahlen
Das Kondom ist laut Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) mit knapp 70 Prozent das beliebteste Verhütungsmittel, gefolgt von der Pille, die von 46 Prozent der Jugendlichen favorisiert wird. Fragt man die jungen Menschen nach den wichtigsten Gründen für die Wahl des Verhüterlis, sind für rund zwei Dritteln Sicherheit und Zuverlässigkeit vor einer ungewollten Schwangerschaft am wichtigsten. Knapp ein Drittel schätzt die einfache Anwendung. Der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten ist hingegen nur für 16 Prozent wichtig bei der Wahl der Verhütung. Kein Wunder: Insbesondere bei Frauen spielen für ein Drittel sowohl Verträglichkeit als auch Kosten eine wichtige Rolle.

Apropos Kosten…
Während die Pille in manchen Fällen insbesondere bei jungen Mädchen verschrieben und von der Krankenkasse bezahlt wird, müssen die Kosten für Kondome selbst getragen werden. So verwundert es auch nicht, dass  86 Prozent  der Deutschen kostenlose Kondome in Apotheken für junge Erwachsene befürworten. Denn man zahlt für zehn Markenkondome laut  BZgA  zwischen drei und zehn Euro. Diesen Kostenfaktor hatte sich ein Kondomhersteller zu eigen gemacht und auf seiner Verpackung mit sieben Kondomen bis zu 21 Orgasmen versprochen. Das fragwürdige Rechenbeispiel des Unternehmens: Addiert man einen Orgasmus des Mannes mit zwei Orgasmen der Frau in Folge, könnte man theoretisch mit nur einem Kondom drei Orgasmen haben. Doch diese märchenhafte Kalkulation gefiel weder der Konkurrenz noch den Richtern. Die sahen darin eine mögliche Täuschung vor allem jugendlicher Käufer, die zu dem Schluss kommen könnten, dass die Kondome mehrfach verwendet werden könnten (Landgericht Düsseldorf, Az.: 14c O 124/15). Die ARAG Experten weisen zudem darauf hin, dass Kondome Medizinprodukte sind und von den Herstellern als solche nur für eine einmalige Verwendung vorgesehen sind.

Treulose Tomate oder verlässlicher Partner?
Wenn es um die Frage der Kondomnutzung beim One-Night-Stand geht, sind die meisten Menschen vorsichtig. Nur etwa 13 Prozent haben ungeschützten Sex außerhalb der Partnerschaft. Aber wenn man den Angaben der Befragten Glauben schenken mag, sind Seitensprünge den meisten Deutschen ohnehin fremd. Dabei ist die Dunkelziffer natürlich schwer abzuschätzen. Zwar haben rund  12 Prozent  der Frauen und 18 Prozent der Männer schon einmal mit dem Gedanken gespielt, aber 58 Prozent der Frauen und 55 Prozent der Männer waren noch nie untreu. Erstaunlich ist laut ARAG Experten vor allem eine Zahl: Unter den Frauen ist die Zahl der treulosen Tomaten höher als bei den Männern: Während 17 Prozent der Damen einen Seitensprung gewagt haben, sind es bei den Herren mit etwa elf Prozent deutlich weniger. Übrigens: Auch beim Seitensprung sind die meisten jungen Menschen bei klarem Verstand. So verhütet mehr als die Hälfte mit einem Kondom, um sich beim One-Night-Stand vor sexuell übertragbaren Krankheiten zu schützen.

Wenn Kondome die Freundschaft belasten
Aber Kondome sind nicht bei allen gern gesehene Accessoires im Bett: Die ARAG Experten berichten von einem Fall, in dem eine Frau sogar die Kondome ihres Mitbewohners durchlöcherte, weil sie mehr wollte, als nur ab und zu mit ihm zu schlafen. Bis dahin führten die beiden WG-Bewohner eine sogenannte Freundschaft Plus, bei der es gelegentlich auch Sex gab. Doch der Schwindel flog auf und der Mann erstattete Anzeige gegen seine übergriffige Freundin Plus. Am Ende wurde sie zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verdonnert und hatte damit Glück im Unglück (Amtsgericht Bielefeld, Az.: 10 Ls – 566 Js 962/21 – 476/21). Denn die ARAG Experten weisen darauf hin, dass durchlöcherte Kondome vergleichbar sind mit dem so genannten Stealthing, dem heimlichen Entfernen des Kondoms während des Geschlechtsverkehrs. Und das wird ebenfalls als sexueller Übergriff ausgelegt, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Az.: 2 OLG 4 Ss 13/21).

Die „Pille danach“ – Fluch oder Segen?
Knapp  ein Drittel  der sexuell Aktiven haben bereits einmal zur „Pille danach“ gegriffen, neun Prozent auch schon mehrfach. Einen leichtfertigen Umgang mit der Notfallverhütung bedeuten diese Zahlen jedoch keineswegs: In jedem zweiten Fall ist ein geplatztes oder gerissenes Kondom der Grund für die Einnahme des verschreibungspflichtigen Kontrazeptivums. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Apotheker die Herausgabe der „Pille danach“ nicht verweigern dürfen, da es sich um ein apothekenpflichtiges Medikament handelt und Apotheken einen gesetzlichen Versorgungsauftrag haben. In einem konkreten Fall hatte sich ein Pharmazeut aus Gewissensgründen geweigert, dieses Arzneimittel überhaupt auf Lager zu haben (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Az.: 90 H 1/20).

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