Drei Versuche bei Kinderwunschbehandlung

Krankenkassen müssen die Kosten für Kinderwunschbehandlungen nicht übernehmen, wenn drei Versuche erfolglos waren. Das gelte aber nur für dieselbe Behandlungsmethode, entschied jetzt nach Auskunft der ARAG Experten das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg. Andere Methoden zählten nach Ansicht der Richter nicht mit. Die Revision wurde daher zugelassen (Az.: L 16 KR 101/22).

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