Bürokratieentlastungsgesetz nur ein Anfang

Nach der Verabschiedung im Bundestag Ende September hat auch der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag dem „Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie“ zugestimmt. Das Gesetz soll finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr bewirken und umfasst in der geänderten Fassung 74 Artikel. Darunter auch die von Südwesttextil geforderte Änderung im Nachweisgesetz, die die Schriftform durch die Textform ersetzt. Eine wichtige Entlastung für Personalabteilungen, die die digitale Vereinbarung von Arbeitsverträgen in Zukunft ermöglicht. Südwesttextil hatte dies in einem Positionspapier gefordert, da der Referentenentwurf weiterhin lediglich die elektronische Form vorsah.

Der Wirtschafts- und Arbeitgeberverband begrüßt die Zustimmung des Bundesrats als wichtigen, aber vor allem als ersten Schritt für die Entlastung von Unternehmen. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner erklärt: „Die geänderte Fassung ist ein wichtiges Signal, dass die Bundesregierung das Thema ernst nimmt und umsetzt. Die Bürokratiebelastung steigt aber gleichzeitig durch zahlreiche neue Regularien an, sodass das Bürokratieentlastungsgesetz nur ein Anfang sein kann.“

Zu den Regularien zählen beispielsweise die Europäische Lieferkettenrichtlinie, die Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten, die Taxonomie-Verordnung, die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung oder die Richtlinie zur Berichterstattung von Nachhaltigkeit in Unternehmen. Alle beinhalten separate Berichtspflichten, die Unternehmen entweder unmittelbar oder mittelbar durch ihre Lieferkette erfüllen müssen. Hauptgeschäftsführerin Edina Brenner fasst zusammen: „Unsere Unternehmen brauchen nicht nur Entlastungen von bestehender Bürokratie, sondern zusätzlich keine neuen Auflagen mehr. Mit Blick auf die wirtschaftliche Lage erwarten wir nicht nur ein Umdenken, sondern schnelle Schritte für die Zukunft der europäischen Wirtschaft.“

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