Autofahren ab Oktober: von neuen Regeln und bewährten Test

Kurze Tage, Tiere auf Freiersfüßen, verlaubte Fahrbahnen, mangelhaftes Autolicht: Autofahren im Herbst ist mit einigen Tücken verbunden. Wer in dieser Jahreszeit unterwegs ist, sollte daher sicherstellen, dass die Reifen bremsbereit sind und man selbst für andere sichtbar ist. Daher legen die ARAG Experten allen motorisierten Verkehrsteilnehmern den Lichttest im Oktober ans Herz und weisen auf neue gesetzliche Anforderungen für Winterreifen hin.

Kostenloser Licht-Test im Oktober
Bei Autos und Lkws gilt vor allem das Motto: andere sehen. Und trotzdem fährt jeder vierte Pkw mit mangelhafter Beleuchtung und fast jeder neunte blendet andere sogar, weil die Autoscheinwerfer schlecht eingestellt sind. Damit die Scheinwerfer alles richtig ausleuchten und erfassen, wurde 1965 gemeinsam vom Kraftfahrzeuggewerbe und der Verkehrswacht der bundesweite Licht-Test eingeführt. Schirmherr ist der Bundesverkehrsminister. Der Licht-Test wird jedes Jahr im Oktober von den Meisterbetrieben der Kfz-Innungen angeboten. Der Service, bei dem die Kfz-Werkstätten die Beleuchtung der Autos auf Fehler prüfen, Scheinwerfer richtig einstellen und kleine Reparaturen vornehmen, ist nach Auskunft der ARAG Experten kostenlos.

Neue gesetzliche Anforderungen für Winterreifen ab Oktober
Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass ab 1. Oktober für Winterreifen neue Regeln gelten. Pneus, die nur das Symbol „M+S“ (Matsch und Schnee) tragen, erfüllen bei Eis und Schnee nicht mehr die gesetzlichen Anforderungen und müssen ausgetauscht werden, egal, wie gut erhalten sie sind. Nur wenn sie zusätzlich das Alpine-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke, tragen, dürfen sie weiterhin genutzt werden. Wer sich weiterhin mit M+S- oder gar Sommerreifen bei winterlichen Straßenverhältnissen bewegt, muss mit Bußgeldern von bis zu 80 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Darf man die Winterreifen selber wechseln?
Winterreifen dürfen grundsätzlich auch allein gewechselt werden. Bevor der Wagenheber angesetzt wird, sollte das Fahrzeug zunächst auf einer ebenen Fläche ohne Gefälle abgestellt und die Handbremse angezogen werden. Die ARAG Experten raten, Radschrauben und Radmuttern auf Schäden zu prüfen und alle Teile sowie die Felge mit einer Drahtbürste vom Rost zu befreien. Auch der Reifen sollte auf Beschädigungen und Risse hin kontrolliert werden. Sobald der Winterreifen in Drehrichtung angebracht ist und die Radschrauben festgezogen sind, muss der Luftdruck gecheckt werden: Er sollte bei Winterreifen 0,2 Bar höher als bei Sommerreifen sein. Sobald das Auto vom Wagenheber genommen wurde und wieder fest auf der Straße steht, müssen die Radschrauben über Kreuz ein letztes Mal nachgezogen werden.

Wie lagert man Reifen zu Hause am besten?
Wer genügend Platz in der Garage oder im Keller hat, kann die Reifen natürlich auch zu Hause lagern. Allerdings raten die ARAG Experten, vorher einen Blick in die Versicherungsunterlagen der Hausratversicherung zu werfen. Oft ist nämlich das lagernde Zubehör von Fahrzeugen bei Verlust durch Diebstahl, Brand oder Beschädigung nicht eingeschlossen.

Wer es bequem mag, lagert seine frisch gewechselten Reifen direkt in der Autowerkstatt oder beim Reifenhändler ein. Aber auch hier sollte man sich für den Fall von Diebstahl, Brand, Verlust, Beschädigung oder Verwechslung absichern. Nach Auskunft der ARAG Experten ist zwar grundsätzlich der Reifenhändler oder die Werkstatt für die eingelagerten Gegenstände in der Obhutspflicht, doch Kunden haben lediglich einen Anspruch auf Erstattung des Zeitwertes.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/…

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/…

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-3115
Fax: +49 (211) 963-2220
E-Mail: jennifer.kallweit@ARAG.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel