„Null Toleranz bei Gewalt gegen Einsatzkräfte“

"Null Toleranz bei Gewalt gegen Einsatzkräfte" – das fordert die Mitgliederversammlung des Spitzenverbandes der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Resolution. Die Selbstverwaltung der gesetzlichen Unfallversicherung wendet sich damit gegen jede Form von Gewalt gegen Einsatzkräfte der Feuerwehr und des Rettungsdienstes. Neben den herausfordernden Unfall- und Rettungssituationen seien sie zunehmend durch verbale und tätliche Angriffe belastet, heißt es in der Positionierung. So ergab eine Umfrage der Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen unter mehr als 1.300 Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehr, dass etwa ein Drittel der Befragten bereits von Gewalt im Dienst betroffen war. "Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen, Nötigungen oder tätliche Angriffe auf Beschäftigte und ehrenamtlich engagierte Menschen sind inakzeptabel", so die Resolution.

Flankiert wird die Resolution von der bundesweiten DGUV-Kampagne #GewaltAngehen. Sie startet am 5. Dezember 2023, dem Tag des Ehrenamtes. Sechs Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen treten mit persönlichen Statements für das gemeinsame Anliegen ein: Mehr Respekt, mehr Unterstützung aus der Gesellschaft und einen gewaltfreien Umgang miteinander. Zu sehen sind die Kampagnenmotive in den sozialen Medien und an Bushaltestellen in einer Reihe von Großstädten.

Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt

Gewalt – seien es tätliche Übergriffe oder Beleidigungen – ist unterdessen nicht nur ein Problem von Einsatzkräften. Im Jahr 2022 wurden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen insgesamt mehr als 14.000 meldepflichtige gewaltbedingte Unfälle bei der Arbeit oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit gemeldet. Beschäftigte aus allen Branchen waren betroffen.

"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Kampagne #GewaltAngehen aus voller Überzeugung", sagte Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), anlässlich des Kampagnen-Kick-offs am 5. Dezember 2023 in Berlin. "Wir begrüßen als BMAS jede Initiative, die hilft, Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern. Und mit der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 190 hat Deutschland unterstrichen, dass jede Person ein Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung hat", so Staatssekretärin Tschan weiter.

"Gewalt bei der Arbeit – von der Beleidigung bis zum körperlichen Angriff – beeinträchtigt Sicherheit und Gesundheit der Betroffenen. Deswegen positioniert sich die gesetzliche Unfallversicherung hierzu in aller Deutlichkeit: Null Toleranz bei jeder Art von Gewalt", betonte Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: "Mit dieser Kampagne wollen wir an alle Menschen im Land appellieren, durch ihr Verhalten zu einem respektvollen Miteinander bei der Arbeit oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit beizutragen."

Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten ihren Mitgliedsbetrieben verschiedenste Materialien an, die dabei unterstützen sollen, Gewalt bereits im Vorfeld zu verhindern. Kommt es doch zu einem gewalttätigen Übergriff, kann dieser als Arbeitsunfall gemeldet werden. Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls eine Rente.

Mehr zur Kampagne und Informationen rund um das Thema Gewaltprävention gibt es auf der Webseite #GewaltAngehen .

Weitere Informationen

   

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV)
Glinkastraße 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 13001-0
Telefax: +49 (30) 13001-9876
http://www.dguv.de

Ansprechpartner:
Stefan Boltz
Stv. Pressesprecher DGUV
Telefon: +49 (30) 288763-768
Fax: +49 (30) 288763-771
E-Mail: presse@dguv.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel