Flankiert wird die Resolution von der bundesweiten DGUV-Kampagne #GewaltAngehen. Sie startet am 5. Dezember 2023, dem Tag des Ehrenamtes. Sechs Einsatzkräfte von Feuerwehren und Hilfsorganisationen treten mit persönlichen Statements für das gemeinsame Anliegen ein: Mehr Respekt, mehr Unterstützung aus der Gesellschaft und einen gewaltfreien Umgang miteinander. Zu sehen sind die Kampagnenmotive in den sozialen Medien und an Bushaltestellen in einer Reihe von Großstädten.
Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt
Gewalt – seien es tätliche Übergriffe oder Beleidigungen – ist unterdessen nicht nur ein Problem von Einsatzkräften. Im Jahr 2022 wurden Berufsgenossenschaften und Unfallkassen insgesamt mehr als 14.000 meldepflichtige gewaltbedingte Unfälle bei der Arbeit oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit gemeldet. Beschäftigte aus allen Branchen waren betroffen.
"Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales unterstützt die Kampagne #GewaltAngehen aus voller Überzeugung", sagte Lilian Tschan, Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), anlässlich des Kampagnen-Kick-offs am 5. Dezember 2023 in Berlin. "Wir begrüßen als BMAS jede Initiative, die hilft, Gewalt am Arbeitsplatz zu verhindern. Und mit der Ratifizierung des ILO-Übereinkommens Nr. 190 hat Deutschland unterstrichen, dass jede Person ein Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung hat", so Staatssekretärin Tschan weiter.
"Gewalt bei der Arbeit – von der Beleidigung bis zum körperlichen Angriff – beeinträchtigt Sicherheit und Gesundheit der Betroffenen. Deswegen positioniert sich die gesetzliche Unfallversicherung hierzu in aller Deutlichkeit: Null Toleranz bei jeder Art von Gewalt", betonte Dr. Stefan Hussy, Hauptgeschäftsführer der DGUV: "Mit dieser Kampagne wollen wir an alle Menschen im Land appellieren, durch ihr Verhalten zu einem respektvollen Miteinander bei der Arbeit oder bei ehrenamtlicher Tätigkeit beizutragen."
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen bieten ihren Mitgliedsbetrieben verschiedenste Materialien an, die dabei unterstützen sollen, Gewalt bereits im Vorfeld zu verhindern. Kommt es doch zu einem gewalttätigen Übergriff, kann dieser als Arbeitsunfall gemeldet werden. Die Unfallversicherung übernimmt dann die Kosten für Heilbehandlung, Rehabilitation und zahlt gegebenenfalls eine Rente.
Mehr zur Kampagne und Informationen rund um das Thema Gewaltprävention gibt es auf der Webseite #GewaltAngehen .
Weitere Informationen
- Resolution der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung: Null Toleranz gegen Einsatzkräfte (PDF, 344 kB)
- Gewalt gegen Einsatzkräfte – Ergebnisse der Follow-up Befragung in Niedersachen (Artikel aus DGUV forum 12/2023)
- Beleidigungen, Beschimpfungen, Bedrohungen – Erfahrungen der freiwilligen Feuerwehren (Artikel aus DGUV forum 11/2021)
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