Bis Ende Juni 2021 war das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland weitgehend verboten. Trotz des Verbots machten viele Betreiber ihre Online-Casinos auch für Spieler aus Deutschland über deutschsprachige Webseiten leicht zugänglich. „Da sie damit gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, sind die abgeschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihren Verlust von den Betreibern der Online-Casinos zurückfordern“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.
In dem Fall vor dem LG Bochum hatte der Spieler zwischen 2014 und 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Tipico Games Ltd. an den Online-Sportwetten teilgenommen und dabei unterm Strich fast 14.000 Euro verloren. „Dieses Geld haben wir nun zurückgefordert“, so Rechtsanwalt Cocron.
Das LG Bochum gab der Klage statt und entschied, dass die Beklagten sowohl die Verluste aus den Sportwetten erstatten müssen. Gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag waren Online-Glücksspiele, inklusive Online-Sportwetten, in dem streitgegenständlichen Zeitraum in Deutschland grundsätzlich verboten. Da die beklagten Anbieter der Online-Glücksspiele gegen dieses Verbot verstoßen haben, seien die abgeschlossenen Verträge nichtig und der Kläger habe somit Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste, so das Gericht.
Ziele des Glücksspielvertrags seien die Bekämpfung und Vermeidung von Spielsucht, der Spieler- und Jugendschutz, die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots sowie die Sicherstellung eines fairen Spiels und der Schutz vor Kriminalität. An diesen Zielen habe sich auch nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrag nichts geändert. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Anbieter illegaler Glücksspiele, das Geld behalten dürften. Die abgeschlossenen Verträge seien daher als nichtig anzusehen, wenn der Anbieter nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügt, führte das LG Bochum aus.
Dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Glücksspielen ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe, stehe dem Rückzahlungsanspruch auch nicht entgegen,. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und auch die Beklagte habe nicht substantiiert dargelegt, dass der Kläger von dem Verbot wusste, so das LG.
Im Hinblick auf die Online-Sportwetten könne sich die Beklagte nicht darauf berufen, dass sie eine Genehmigung für ihr Angebot erwartete. Die Erlaubnis sei erst Ende 2020 erteilt worden und habe keinen rückwirkenden Einfluss, erklärte das LG Bochum.
„Das Urteil zeigt, dass Spieler gute Chancen haben, ihre Verluste bei Online-Glücksspielen inklusive Sportwetten zurückzuholen. Das grundsätzliche Verbot wurde zwar zum 1. Juli 2023 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend und eine in Deutschland gültige Lizenz ist nach wie vor zwingend erforderlich“, so Rechtsanwalt Cocron.
CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de