Grundsätzlich unterstützt die AOK das Vorhaben der Regierung ausdrücklich, auch wenn sie den geplanten Termin zur Veröffentlichung des Transparenzverzeichnisses für „sehr ambitioniert“ hält. „Die Patientinnen und Patienten brauchen dringend mehr Transparenz über die Versorgungsqualität der Krankenhäuser“, betont Jürgen Malzahn. „Nach wie vor gibt es Kliniken, die auch komplizierte Operationen ohne die nötige Routine und technische Ausstattung durchführen.“ Eine wirklich wertvolle Orientierungshilfe könne das Portal aus Sicht der AOK aber nur werden, wenn leistungsbezogene, auf die Ergebnisqualität der einzelnen Kliniken bezogene Informationen ergänzt werden. „Die Rückmeldungen unserer Versicherten zum Gesundheitsnavigator der AOK zeigen, dass sie sich anerkannte, ihren konkreten Behandlungswunsch betreffende und am Behandlungsergebnis ausgerichtete Qualitätsangaben wünschen“, betont Malzahn. Der AOK-Bundesverband schlägt daher unter anderem vor, dass im Portal auch Informationen zu qualitativ hochwertigen Zertifikaten ausgewiesen werden.
Die AOK begrüßt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die im Gesetzesentwurf vorgesehene kostenlose Bereitstellung der Daten in maschinenlesbarer Form, die im Laufe des Gesetzgebungsprozesses ergänzt worden ist. „So können die Daten auch in die bereits viel genutzten Krankenhaus-Suchportale der Krankenkassen einfließen“, so Malzahn. Die AOK-Gemeinschaft bietet mit dem Gesundheitsnavigator bereits seit langer Zeit ein Portal, das unter anderem über Fallzahlen der jeweiligen Krankenhaus-Standorte, über Zentrums-Zertifizierungen oder die Einhaltung von OP-Mindestmengen informiert. „Die Erfahrungen aus der Aufbereitung und Auswertung dieser Daten bringt die AOK-Gemeinschaft gerne in den Aufbau des neuen Transparenzverzeichnisses ein“, betont Malzahn.
Kritik gibt es an einigen Details des Gesetzesentwurfes. Die Regelung, nach der die Zuarbeiten des Instituts für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen Vorrang von allen sonstigen Aufgaben des IQTIG haben sollen, sollte aus Sicht der AOK noch einmal überprüft werden. Zudem wird die geplante Finanzierung durch die gesetzliche Krankenversicherung abgelehnt. „Die Erfüllung einer Aufgabe des BMG hat auch aus dessen Haushaltsmitteln zu erfolgen“, heißt es in der Stellungnahme.
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