Retaxation vermeiden: Die richtige Rezeptabwicklung in Apotheken

Kürzlich wurde ein bedauerlicher Vorfall bekannt, bei dem eine Apotheke erst nach der Rezeptbelieferung feststellte, dass der Abgabezeitraum in einer Verordnung über zwei Packungen NutropinAq bereits abgelaufen war und versuchte, dies nachträglich mit Tipp-Ex zu korrigieren. Diese Vorgehensweise entspricht nicht den rechtlichen Vorgaben und erfordert eine dringende Erinnerung an die korrekte Rezeptabwicklung.

Gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen ist es Apotheken nicht gestattet, abgelaufene Rezepte eigenmächtig zu korrigieren. Im Falle eines abgelaufenen Rezepts sollten Apotheken entweder ein neues Rezept beim verschreibenden Arzt anfordern oder zumindest die Fristüberschreitung nach Rücksprache mit dem Arzt dokumentieren und die Gründe hierfür sorgfältig festhalten. Die Einhaltung dieser Verfahren ist von entscheidender Bedeutung, um die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung zu gewährleisten.

Eine solche Vorgehensweise hätte gemäß § 6 Abs. 2 Buchst. g7 des Rahmenvertrags nicht erlaubt werden dürfen, da dies zu einer möglichen Retaxation führen kann.

Wir möchten alle Apotheken und Fachleute im Gesundheitswesen erinnern, wie wichtig es ist, die geltenden Rechtsvorschriften in Bezug auf Rezeptabwicklung genau zu befolgen. Dies dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch der Sicherheit und Gesundheit der Patienten.

Die transparente und rechtskonforme Abwicklung von Rezepten ist eine Grundvoraussetzung für die Qualität der Gesundheitsversorgung. Wir appellieren an alle Apotheken, ihre Mitarbeiter entsprechend zu schulen und sicherzustellen, dass diese Verfahren in ihrem täglichen Arbeitsablauf fest verankert sind.

Ihre Lösung zur Absicherung gegen Retaxrisiken

Eine herausragende Lösung zur Absicherung gegen Retaxrisiken bietet die Versicherungslösung von Aporisk. Diese speziell für Apotheken entwickelte Allrisk-Police berücksichtigt sämtliche relevanten Risiken und ermöglicht es Apothekern, sich auf ihre Kernaufgaben zu fokussieren, ohne sich Sorgen über mögliche Versicherungslücken machen zu müssen. Die Entscheidung für eine derart umfassende Absicherung kann einen erheblichen Unterschied in Bezug auf die finanzielle Stabilität und den nahtlosen Betrieb einer Apotheke ausmachen.

Der Vorfall, bei dem eine Apotheke versuchte, einen abgelaufenen Abgabezeitraum in einem Rezept nachträglich zu korrigieren, ist ein deutliches Beispiel für die Notwendigkeit einer strengen Einhaltung der Rechtsvorschriften in Apotheken. Die Pressemitteilung betont zu Recht, dass die korrekte Rezeptabwicklung von entscheidender Bedeutung ist, um die Qualität und Sicherheit der Patientenversorgung zu gewährleisten.

Es ist unerlässlich, dass Apotheken die geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren in Bezug auf abgelaufene Rezepte genau kennen und einhalten. Die Erinnerung an die Einhaltung dieser Vorschriften ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass Patienten die bestmögliche Versorgung erhalten und gleichzeitig rechtliche Konsequenzen vermieden werden.

Die Erwähnung der Versicherungslösung von Aporisk als Absicherung gegen Retaxrisiken ist ebenfalls relevant. Es zeigt, dass Apotheken Optionen haben, um sich vor potenziellen finanziellen Belastungen im Zusammenhang mit Retaxationen zu schützen. Dies könnte dazu beitragen, die finanzielle Stabilität und den reibungslosen Betrieb von Apotheken zu gewährleisten.

Insgesamt unterstreicht die Pressemitteilung die Bedeutung der Einhaltung der Rechtsvorschriften und bewährter Verfahren in Apotheken, um die Sicherheit und das Wohl der Patienten zu gewährleisten.

Von Oliver Ponleroy, Fachjournalist

Über die ApoRisk GmbH

Die ApoRisk® GmbH ist ein Versicherungsmakler und seit vielen Jahren Spezialist für Risiken der Apothekerinnen und Apothekern. Das Maklerunternehmen ist in der Apothekenbranche erfahren und unabhängig. Das Direktkonzept über die Internetportale aporisk.de und pharmarisk.de spart unseren Kunden viel Geld. Diese Ersparnis kommt dem hohen Wert und dem fairen Preis der Policen zugute.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ApoRisk GmbH
Scheffelplatz | Schirmerstr. 4
76133 Karlsruhe
Telefon: +49 (721) 161066-0
Telefax: +49 (721) 161066-20
http://aporisk.de/

Ansprechpartner:
Roberta Günder
Telefon: +49 (721) 16106610
E-Mail: info@aporisk.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel