Eis und Schnee

Der Vermieter kann die Arbeiten durch einen Hausmeister erledigen lassen oder einen gewerblichen Räumungsdienst beauftragen. Die anfallenden Kosten können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn dies im Mietvertrag geregelt wurde. Auch wenn der Vermieter seine Pflichten auf den Mieter abwälzt, muss er kontrollieren, ob ordnungsgemäß gefegt wurde. Er haftet unter Umständen im Schadensfall.
Nach Darstellung der 1. Vorsitzenden und Geschäftsführerin des Mieterbundes Mittelrhein e. V, Frau Andrea Meierhans, muss der Streupflichtige grundsätzlich einige Vorgaben beachten, die meistens in städtischen Satzungen vorgegeben werden:
Mieterbund Mittelrhein e. V.
Markenbildchenweg 15
56068 Koblenz
Telefon: +49 (261) 15096
Telefax: +49 (261) 15700
https://mieterbund-mittelrhein.de/