Investitionsfinanzierung durch die Länder bleibt ein Trauerspiel

Auch im ersten Pandemiejahr 2020 sind die Bundesländer ihrer Pflicht zur auskömmlichen Finanzierung der Investitionen der Krankenhäuser nicht nachgekommen. Das ergibt die jüngste von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) erhobene „Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern 2021“. Damit setzt sich das seit drei Jahrzehnten anhaltende Problem der chronischen Unterfinanzierung der Kliniken im Investitionsbereich fort. Mit den Mitteln der Länder finanzieren Krankenhäuser ihre notwendigen Investitionen, zum Beispiel im Gebäude, Medizintechnik und Digitalisierung. Nach wie vor klafft eine Milliardenlücke zwischen dem notwendigen Bedarf in diesem Bereich und der von den Ländern tatsächlich getragenen Finanzierung. So betrug der ermittelte Investitionsbedarf der Kliniken 2020 mehr als sechs Milliarden Euro. Dem stehen nur rund drei Milliarden Euro gegenüber, die die Länder für Klinik-Investitionen getragen haben. Inflationsbereinigt hat sich die Fördersumme seit 1991 damit beinahe halbiert.

„Wenn Kliniken aus wirtschaftlichen Gründen schließen müssen, spielen die ausbleibenden Investitionskosten immer eine maßgebliche Rolle. Dieser kalte Strukturwandel durch Unterfinanzierung war schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie ein Trauerspiel für die stationäre Versorgung. Dass es so nicht weitergeht, haben die vergangenen zwei Jahre noch einmal untermauert. Solange Bund und Länder ihren gesetzlichen Pflichten zur Finanzierung der Krankenhäuser nicht nachkommen, bleiben alle Zusicherungen der Politik, zur Verbesserung der Lage in den Krankenhäusern Sonntagsreden“, sagt der Vorstandsvorsitzende der DKG, Dr. Gerald Gaß. Ein Lichtblick sei, dass der Krankenhauszukunftsfonds mit vier Milliarden Euro die Digitalisierung in den Kliniken unterstützt. „Die Daten- und Meldeproblematik bei wichtigen Kennziffern zur Corona-Pandemie ist entscheidend auf die mangelhafte Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens zurückzuführen. Hier muss aber allen klar sein, dass der Krankenhauszukunftsfonds einen Impuls gibt, die Finanzierung der Digitalisierung aber verstetigt werden muss. Generell muss die Investitionskostenfinanzierung in ausreichendem Umfang und langfristig verlässlich gesichert werden. Hier ist der Bund gefragt, denn die Länder können die Lasten offenbar kaum aus eigener Kraft stemmen“, erklärt DKG-Vorstandvorsitzender Gaß.

Die Bestandsaufnahme ist als Anlage beigefügt.

 

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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.914 Krankenhäuser versorgen jährlich 20 Millionen stationäre Patienten und rund 21 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,3 Millionen Mitarbeitern. Bei 101 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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