Wichtig zu wissen, Hobby-Hühnerhaltungen sind meldepflichtig. Und das unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere. Beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) erhalten Hobby-Hühnerhalterinnen und -halter eine zwölfstellige Betriebsnummer, mit der sie die Tierhaltung anschließend beim örtlichen Veterinäramt anmelden können.
Schutz vor Tierseuchen
Woran viele nicht direkt denken: Auch für kleine Hobby-Hühnerhaltungen gibt es gesetzliche Vorgaben zum Schutz vor Tierseuchen wie etwa der Geflügelpest, die auch Vogelgrippe genannt wird. Tierhalterinnen oder Tierhalter sind nicht nur gesetzlich verpflichtet, ihre Tiere vor Tierseuchen zu schützen, sondern auch deren Weiterverbreitung zu verhindern. Bei erhöhter Gefahr eines Ausbruchs der Geflügelpest können die Behörden eine sogenannte Aufstallungspflicht aussprechen, das heißt die Tiere müssen für einen längeren Zeitraum in geschlossenen Ställen untergebracht werden. Dies gilt auch für kleine Hobby-Hühnerhaltungen.
Hühner sind sozial lebende Tiere und dürfen nicht allein gehalten werden. Wer sich Gedanken über die Lärmbelastung macht: ein Hahn ist für das soziale Gefüge nicht unbedingt erforderlich. Für ein friedliches Zusammenleben müssen die Tiere in Stall und Auslauf genug Platz haben, um sich zurückziehen zu können. Da die Hühner häufig erst spät Krankheitssymptome zeigen, sollten Hühnerhaltende ihre Tiere täglich in Augenschein nehmen und bei einem Krankheitsverdacht nicht lange warten, tierärztliche Hilfe zu holen. Da bei vielen Hühnerkrankheiten eine Therapie nicht möglich ist, sind Impfungen unerlässlich, um die Tiere bestmöglich zu schützen.
Was gilt es im Herbst und Winter zu beachten?
Haben die Tiere das ganze Jahr Zugang zum Außenbereich, bilden sie mit den sinkenden Temperaturen im Herbst ein Wintergefieder aus und kommen auch in der kalten Jahreszeit gut zurecht. Um bei Temperaturen unter dem Gefrierpunkt Erfrierungen zu vermeiden, müssen Hobby-Hühnerhalterinnen und -halter den Stall und das Außengelände wintertauglich gestalten. Der Stall muss trocken und insbesondere der Boden ausreichend isoliert sein, sodass die Temperatur im Stall nicht unter 8 °C fällt. Möglicherweise ist bei tiefen Minustemperaturen vorübergehend ein zusätzliches Heizmittel erforderlich. Darüber hinaus sollte im Herbst aufgrund der Mauser für ein besseres Tierwohl auch energiereiches Futter angeboten werden. Da die Hühner einen Großteil des Tages damit verbringen, zu scharren, zu picken und Staubbäder zu nehmen, muss trockene und lockere Einstreu wie Hobelspäne oder Stroh auf dem Stallboden ausgebracht sein. Gerade im Winter darf das Trinkwasser nicht einfrieren. Zu empfehlen ist ein an den Stall angrenzender Wintergarten, den die Tiere bei schlechtem Wetter nutzen können.
Broschüre bestellen und weitere Informationen
Die Broschüre „Informationen zur Hobby-Hühnerhaltung“, herausgegeben vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, finden Sie unter Publikationen des LGL (bayern.de) im Publikationsbereich der Veterinärmedizin. Die Broschüre kann auch unter huehnerhalter@lgl.bayern.de als gedrucktes Exemplar bestellt werden. Welches Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Ihrem Regierungsbezirk zuständig ist, erfahren Sie hier:
Liste der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten – StMELF (bayern.de)
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
Telefon: +49 (9131) 6808-0
http://www.lgl.bayern.de