Resolution des WRO-Aufsichtsrates zum Umgang mit Corona-Maßnahmen in Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie

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Mittwoch, Apr. 30, 2025
Die durch den WRO-Aufsichtsrat geforderten Maßnahmen hinsichtlich des Handels entsprechen den Forderungen und Empfehlungen des Handelsverbands Baden-Württemberg.
Zur Begründung:
Ziel aller Restriktionen war und ist die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems (Krankenhäuser und Gesundheitsämter). Insbesondere soll damit der Schutz der besonders vulnerablen Gruppen (Ältere und Vorerkrankte) gewährleistet werden. Diese Ziele sind im Ortenaukreis Stand heute erreicht:
Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie sind keine Treiber für die Verbreitung des Virus
Seit Beginn der Pandemie bis zum heutigen Tage, auch angesichts der starken Verbreitung der Mutationen, hat das Gesundheitsamt des Ortenaukreises keinerlei Hinweise darauf, dass der Einzelhandel, die Gastronomie oder die Hotellerie besondere Faktoren für die schnellere Ausbreitung des Virus sind.
Daher fordert der Aufsichtsrat der Wirtschaftsregion Ortenau eine differenzierte, ursachenbezogene Betrachtung, Bewertung und ein angemessenes Management des pandemischen Geschehens. Erforderlich ist eine verlässliche Impfstrategie. Dazu gehört, dass Impfungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Unternehmen durchgeführt werden können. Mit der Bereitstellung zusätzlicher Testkapazitäten durch das Land sollten in Unternehmen kostenlose Tests bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durchgeführt werden können. Die Kommunen sind in der Lage, ihre Testangebote deutlich auszuweiten, um Einzelhandel, Gastronomie und Hotellerie eine rasche Öffnung zu ermöglichen. Auch ist davon auszugehen, dass die Gruppe der Geimpften und Genesenen gegen eine erneute Infektion, insbesondere mit schwerem Verlauf, geschützt ist.
Dies gebietet sich nicht nur vor dem Hintergrund der erforderlichen Akzeptanz von Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in der Bevölkerung, sondern auch aus wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und verfassungsrechtlichen Gründen.
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