BGA-Pressekurzstatement zum geplanten EU-China-Abkommen

BGA-Präsident Anton Börner zum geplanten EU-China-Abkommen:

„Das auslaufende Jahr 2020 hält noch einmal eine gute Nachricht bereit: Das von der deutschen Ratspräsidentschaft ausgehandelte Investitionsschutzabkommen wird für eine größere Rechtssicherheit und bessere Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen sorgen, die in China investieren. Es ist höchste Zeit, dass die Asymmetrie beim Marktzugang für Investitionen zwischen der EU und China beseitigt wird.

Der Zugang durch das ‚Comprehensive Agreement on Investment‘ ist zwar noch nicht voll umfassend, dennoch haben wir nun die begründete Hoffnung, dass sich problematische Situationen wie erzwungener Technologietransfer und die Diskriminierung von EU-Unternehmen durch chinesische Staatsbetriebe verbessern werden. Entscheidend wird natürlich sein, wie das Abkommen in China gelebt, also in Geschäftspraxis umgesetzt wird. Ebenso wird die verdeckte Subventionierung von Geschäften durch Staatsunternehmen weiter eine Herausforderung bleiben.

Für China ist das Abkommen ebenfalls ein Erfolg: Chinesische Investoren können sich mit dem Abkommen einen vertraglich garantierten, langfristigen Zugang zum europäischen Markt sichern.“

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

BGA Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 590099-50
Telefax: +49 (30) 590099-519
http://www.bga.de

Ansprechpartner:
André Schwarz
Stellv. Hauptgeschäftsführer und Pressesprecher
Telefon: +49 (30) 590099-521
Fax: +49 (30) 590099-529
E-Mail: andre.schwarz@bga.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel