EEG-Novelle: Licht und Schatten

In der heutigen Sitzung des Bundestages wurde über die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes abgestimmt, die am 01.01.2021 im Kraft treten wird. Positiv ist zu bewerten, dass im Vergleich zum Kabinettsentwurf insbesondere im Bereich Biomasse sowie beim Eigenverbrauch noch einige wichtige Verbesserungen erreicht werden konnten. „Die Biomasse leistet einen wichtigen Beitrag zum Erreichen der politisch gesteckten Klimaschutzziele“, betont der Präsident des Bayerischen Bauernverbandes, Walter Heidl. Allerdings werden gerade im Bereich der Flexibilisierung neue Hürden aufgebaut. Leider wurden auch keine zusätzlichen Anreize für die Güllevergärung über Biogasanlagen sowie für die Vergärung von ökologisch wertvollen Einsatzstoffen gesetzt. Heidl: „Es ist sehr schade, dass die Politik die Chance auf weitere Impulse in diesen Bereichen nicht genutzt hat“, so Heidl.

Im Bereich Photovoltaik anerkennt der BBV das klare Bekenntnis zum Vorrang für Dachanlagen. Für die Anlagen, die nach 20 Jahren aus der EEG-Förderung ausscheiden (Ü20-Anlagen), wurde die unbedingt nötige Anschlussvergütung geschaffen. Heidl: „Wir hätten uns bei der Vergütung der Ü20-Anlagen noch mehr gewünscht. Aber zumindest Rechtssicherheit und Alternativen zur Direktvermarktung, die gerade für kleine Anlagen unwirtschaftlich ist, konnten erreicht werden“.

Enttäuscht ist der BBV, das bei PV-Freiflächenanlagen statt Impulsen für dezentrale, standortangepasste Anlagen in Bürger- und Bauernhand an der Ausweitung der Streifen an Autobahnen und Eisenbahnen auf 200 Meter festgehalten wurde. Heidl: „Wir hätten uns gewünscht, kleine PV-Freiflächenanlagen im Rahmen der Festvergütung auf allen bayerischen Flächen zu ermöglichen und damit sowohl die Verteilung als auch die Akzeptanz zu fördern“.

Ein gutes Signal ist die Aufnahme der Agri-Photovoltaik (Solaranlagen auf Ackerflächen bei gleichzeitigem Nutzpflanzenanbau) in die Innovationsauschreibungen. Heidl: „Dieses Zukunftsthema ist uns wichtig und muss unbedingt vorangebracht werden.“   Eine übersichtliche Bewertung der unterschiedlichen Regelungsbereiche finden Sie hier auf der Website des Bayerischen Bauernverbandes.

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