Die Jäger des verlorenen Blattgolds

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Mittwoch, Apr. 30, 2025
Wer muss das Laub wo entfernen?
Überall dort, wo die SRH das ganze Jahr über gegen Gebühr den Gehweg reinigt (rund 3.230 Kilometer Länge) und auf rund 7.800 Kilometer Fahrbahnen entfernt sie auch im Herbst das anfallende Laub. Anwohner, die ihren Gehweg selbst reinigen und keine Gehwegreinigungsgebühren bezahlen, müssen Laub auf den Gehwegen allerdings auf eigene Kosten entsorgen. Dabei ist es unwichtig, woher das Laub auf den Gehwegen stammt: Auch Laub, das von "städtischen" Bäumen auf den Gehweg fällt, müssen die reinigungsverpflichteten Anwohner zusammenfegen und entsorgen.
Die SRH setzt zur Laubbeseitigung ein:
Was geschieht mit dem Laub?
Das gesammelte Laub wird aufbereitet und kompostiert.
Wo und wie können Gartenbesitzer/-innen und reinigungspflichtige Anlieger das Laub entsorgen?
Ein Sonderfall sind die Straßeneinläufe, über die das Regenwasser von der Straße in die Kanalisation fließt. Diese sogenannten Trummen werden oberirdisch von der SRH gesäubert, unterirdisch kümmert sich HAMBURG WASSER um die Reinigung. Dazu sind Teams beider Unternehmen täglich im Einsatz.
Damit sowohl in der Kanalisation als auch auf den Straßen alles im Fluss bleibt, stimmen sich HAMBURG WASSER und die SRH eng auf einander ab. Ein nicht unerheblicher Teil der Gehwege in Hamburg liegt allerdings im Verantwortungsbereich privater Eigentümer, die sich selbst um die Gehwegreinigung kümmern. HAMBURG WASSER und die Stadtreinigung Hamburg bitten alle Bürger der Stadt Hamburg, ihr Laub keinesfalls auf die Straße zu kehren. Dort verstopft es die Straßenabläufe und es kann zu Überschwemmungen und voll gelaufenen Kellern kommen. Besonders in den Wohngebieten, die nicht von der Stadtreinigung gereinigt werden, verstopfen die Trummen schnell zwischen den parkenden Autos.
Reinigungsverpflichtete Anwohner, die Laub am Fahrbahnrand oder in Rinnsteinen ablagern, handeln ordnungswidrig. Dies kann mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 30 Euro und Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden. Die Reinigerinnen und Reiniger der SRH haben in diesen Tagen alle Hände voll zu tun und können sich nicht um illegal platzierte Laubhaufen kümmern. Blaue, schwarze oder gelbe mit Laub gefüllte Säcke nimmt die Stadtreinigung Hamburg nicht mit, da für diese Säcke keine Entsorgungsgebühren entrichtet wurden. Die Ablagerung dieser Säcke am Straßenrand ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 40 Euro und Bußgeld von mindestens 60 Euro geahndet werden.
Stadtreinigung Hamburg
Bullerdeich 19
20537 Hamburg
Telefon: +49 (40) 25760
Telefax: +49 (40) 25761110
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