In der Vergangenheit hatte der djb bereits darauf hingewiesen, dass das Wechselmodell kein Modell ist, das durch richterliche Entscheidungen durchgesetzt werden kann und stattdessen dafür geworben, die gesetzlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen für eine paritätische Aufteilung von Sorgearbeit zu verbessern. In der Stellungnahme des djb werden nun die unterhaltsrechtlichen Auswirkungen des Wechselmodells bezogen auf Kindes- und Betreuungsunterhalt, sowie die ebenfalls komplexen Regelungsbedarfe im Sozialrecht dargestellt. Eine berufsübergreifend besetzte Arbeitsgruppe aus Familien- und Sozialrechtsexpertinnen aus zwei Fachkommissionen des djb hat gemeinsam die Position des djb vorbereitet.
Die Stellungnahme ist hier abrufbar.
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