Freihaltepauschale zur Worst-Case Absicherung

Zum Beitrag „Viel Geld für leere Betten“ im Tagesspiegel vom 23. Juni erklärt die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG):

Der Beitrag und die darin geäußerte Kritik ist ein erschreckendes Zeichen für das Unverständnis einiger Krankenkassen-Verantwortlicher für die Strategie, die im März im Kampf gegen die Corona-Pandemie aufgelegt wurde. Es ging darum, freie Kapazitäten zu schaffen, um eine maximal Zahl von Behandlungserfordernissen zu ermöglichen. Dazu mussten die Krankenhäuser alle planbaren, nicht dringend erforderlichen Behandlungen verschieben, Abläufe mussten zur Infektionsprävention umstrukturiert und Kapazitäten freigeräumt werden.

Krankenhäusern und Politik nun im Nachgang Bezahlung für Leerstand vorzuwerfen, weil weniger Patienten als damals befürchtet behandelt werden mussten, ist geradezu grotesk. Ebenso die Forderung nach Verwendungsnachweisen. Zu keinem Zeitpunkt waren die Freihaltepauschalen für die Finanzierung von Leistungen für die Coronapatienten vorgesehen. Der Zweck war und bleibt Vorsorge für den pandemischen Worst-Case. Das wurde international anerkannt und unbestritten durch gemeinsames Wirken von Krankenhäusern und Politik voll erreicht. Ein besseres Evaluationsergebnis kann es nicht geben.

Über den Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder – 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände – in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.942 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,4 Millionen stationäre Patienten und rund 20 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.

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