Lebenshilfe: Medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderung müssen unter den Corona-Schutzschirm

Die Anhörung des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag am gestrigen Montag hat es erneut gezeigt: Sozialpädiatrische Zentren, die Kinder mit Beeinträchtigung untersuchen und behandeln, Medizinische Behandlungszentren für Erwachsene mit Behinderung und Psychiatrische Institutsambulanzen für Menschen mit psychischen Erkrankungen müssen in der Corona-Krise finanziell abgesichert werden.

„Gerade für Kinder mit Behinderung ist eine schnelle Diagnose und Behandlung ungeheuer wichtig. Nur so können sie frühzeitig in ihrer Entwicklung gefördert werden. Aber auch die Medizinischen Zentren für Erwachsene sind für Menschen mit Behinderung ein unverzichtbarer Baustein in der Gesundheitsversorgung“, so die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D. „Wir haben kein Verständnis, dass Bundesminister Spahn hier nicht aktiv wird. Diese Zentren sind genauso schützenswert wie Zahnarztpraxen oder andere medizinische Einrichtungen. Wir erwarten, dass nach der Anhörung von Sachverständigen am Montag diese Gesundheitseinrichtungen für Menschen mit Behinderung endlich in den Schutzschirm einbezogen werden.“

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Die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Familien ein. In rund 500 Orts- und Kreisvereinigungen, 16 Landesverbänden und rund 4370 Einrichtungen der Lebenshilfe sind mehr als 121.000 Mitglieder und zirka 60.000 hauptamtliche Mitarbeiter*innen aktiv. Die Ziele der Lebenshilfe sind umfassende Teilhabe und Inklusion sowie die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen in Deutschland. Mehr Informationen im Internet auf: www.lebenshilfe.de

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