Wer sich während der Fahrt auf der Autobahn im stockenden Verkehr zu einem auf dem rechten Rücksitz befindlichen Kind vollständig umdreht, handelt grob fahrlässig. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem entsprechenden Urteil klargestellt. Dass ein Kraftfahrer die vor ihm liegende Fahrspur beobachten müsse, um möglicherweise sehr gefährliche Situationen zu vermeiden, sei eine "einfachste ganz naheliegende Überlegung", so das Gericht (Az.: 2 U 43/19).
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