Auf die Einwendungen des anerkannten Umweltverbandes hin hat der Ortsgemeinderat jüngst beschlossen, die Planung aufzugeben. Eine entsprechende Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung Hamm ging am 06.11.2019 ein.
Entscheidend für die Einstellung des Verfahrens war: Der Bebauungsplan „Auf dem Hüttenberg“ legt ein reines Wohngebiet fest. In solchen Gebieten sind Pkw-Stellplätze nur für den durch Wohngebäude und Kitas verursachten Bedarf zulässig. Die Parkplätze sollten jedoch dem überörtlichem Besuchsverkehr dienen. Da das Gebiet laut den Festsetzungen im Bebauungsplan die Waldrandgestaltung beinhaltet, dient die Einwendung, es fehle der Parkplatzerweiterung an städtebaulichen Rechtfertigung wegen Unvereinbarkeit mit dem Gebietscharakter, dem Umweltschutz und konnte von der NI als anerkanntem Umweltverband geltend gemacht werden.
Harry Neumann, Landesvorsitzender der NI, freut sich über den juristischen Erfolg: „Der NI war es als anerkannter Umweltverband wichtig, ein Zeichen für den Erhalt der Natur zu setzen. Ökologisch wertvolle Altbäume für überdimensionierte Parkplätze zu roden, dass bedeutet aus unserer Sicht nicht Baurecht schaffen, sondern weitere Lebensräume für Menschen und Wildtiere zu zerstören.“
Vertreten wurde die Naturschutzinitiative e.V. (NI) von Rechtsanwalt Andreas Lukas (Leipzig/Mainz), der für die Kanzlei Baumann Rechtsanwälte tätig ist.
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